Verpackungsgesetz! 3 Tipps, die Ihnen das Leben leichter machen
Verpackungsgesetz! 3 Tipps, die Ihnen das Leben leichter machen
Von Ida Schlößer, Contentmarketing, Interseroh
Nachhaltigkeit ist in aller Munde und der Druck, zu handeln, wächst spürbar. Von To-go- und Convenience-Produkten bis zum boomenden Onlinehandel: Gesellschaftliche Bedingungen unserer Zeit haben für die Herausbildung eines enormen Verpackungseinsatzes gesorgt, dessen Auswirkungen wir mehr und mehr spüren.
Das am 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft getretene Verpackungsgesetz will hier Abhilfe schaffen, indem es die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle signifikant erhöht und all jene in die Pflicht nimmt, die die Verpackungen erst in Umlauf bringen: Hersteller, (Online-)Händler, Importeure. Sie müssen sich an den Kosten für die Sammlung, Sortierung und das Recycling der Verpackungsabfälle per „Lizenzentgelt“ an einem dualen System beteiligen und ihr Unternehmen bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Wer dem nicht nachkommt, muss mit hohen Geldbußen bis zu 200.000 EUR und Verkaufsverboten rechnen.
So weit, so gut. Doch wie wird der Umgang mit dem Gesetz praktischer? Wo lässt sich sparen? Mit diesen 3 Tipps blicken Sie den kommenden Jahren hinsichtlich des VerpackG entspannt entgegen:
1. Dokumentieren Sie Ihre Mengen
Das Thema Mengenmeldung sorgt wiederholt für Stirnrunzeln. Denn sowohl die Zentrale Stelle wie auch die dualen Systeme fragen Sie als Lizenzierungspflichtigen stets nach der Kilogrammangabe der von Ihnen verwendeten Verpackungen, jeweils aufgeteilt nach den einzelnen Verpackungsmaterialien. Insofern ist es sinnvoll, diese Daten künftig über das Jahr hinweg verlässlich nachzuhalten, um sie schnell parat zu haben und das jährliche Meldeprozedere möglichst zeiteffizient zu gestalten.
Eine Möglichkeit stellt hier der Verpackungshändler als Anlaufstelle dar, denn einige der Lieferanten übermitteln Ihnen diese Zahlen zusammen mit der Bestellung gleich mit oder halten diese im jeweiligen Kundenkonto nach.
Ist dies nicht der Fall, bietet es sich an, die üblicherweise verwendeten Verpackungen sowie das zugehörige Pack- und Polstermaterial einmal zu verwiegen, die Werte zu notieren und dann anhand der zum Einsatz gekommenen Stückzahlen hochzurechnen. Diesen Schritt erleichtert Ihnen übrigens auch die vom Dualen System Interseroh entwickelte Lizenzero-Berechnungshilfe: Hier müssen bloß die Stückzahlen eingetragen werden, den Rest übernimmt das Tool und kalkuliert die Angaben in Kilogrammwerte um.
2. Nutzen Sie die Möglichkeit unterjähriger Mengenanpassungen
Es gilt: Vor Jahresbeginn bzw. unverzüglich im Rahmen der Geschäftsaufnahme muss jeder vom Verpackungsgesetz betroffene Händler seine Verpackungsmengen für das gesamte folgende Kalenderjahr melden. Hier stellt sich durchaus berechtigt die Frage der praktischen Umsetzung – angesichts nicht vorhersehbarer Schwankungen, die über das Jahr auftreten können.
Tatsächlich ist es so: Die initiale Mengenmeldung stellt bloß eine Vorausschätzung der Mengen dar. Diese sollte sich möglichst an Realwerten orientieren, wie z. B. den Verkaufszahlen des vorherigen Geschäftsjahres. Zu Beginn des Folgejahres ist dann ohnehin noch einmal der Wert der tatsächlich über das Jahr in Verkehr gebrachten Mengen als Jahresabschluss-Mengenmeldung an das duale System und die Zentrale Stelle zu kommunizieren.
Eine Orientierung an fundierten Werten für Ihre Initialmeldung ist insofern auch für Sie sinnvoll, da auf diese Weise zumindest allzu hohen Nachmeldungen (und -zahlungen) vorgebeugt werden kann. Sollte sich das Geschäft dennoch deutlich besser als erwartet entwickeln, können Händler unterjährige Mengenmeldungen über ihr duales System vornehmen, um exponentiell hohe Nachzahlungen am Jahresende zu vermeiden. So können die Mengen über das Jahr verteilt stets den aktuellen Verkaufszahlen angepasst werden.
3. Langfristig: Optimieren Sie Ihre Verpackungen
Studien und Umfragen belegen, dass Endverbraucher vermehrt nach einer Reduzierung der Verpackungsabfälle verlangen. Dieses Ziel unterstützt auch das Verpackungsgesetz, das mit der erheblichen Steigerung der Recyclingquoten und der Förderung recyclingfreundlicher Verpackungen zu einem bewussteren Einsatz von Verpackungen animieren will.
Mit dem Angehen der folgenden Maßnahmen können Inverkehrbringer ihre Verpackungen nicht nur in Sachen Recyclingfähigkeit optimieren, sondern auch bei ihrem Lizenzentgelt sparen. Denn das richtet sich schließlich primär nach den zum Einsatz kommenden Mengen und Materialien:
- Reduzierung der Verpackungsmengen und -größen auf den ursprünglichen Zweck des Produktschutzes
- Effizienter Einsatz von Füll- und Polstermaterialien sowie Packhilfsmitteln
- Zusammenfassung einzelner Sendungen statt des Versands vieler einzelner Pakete
- Förderung des Einsatzes von Mehrwegverpackungen
- Wenn Verwendung von Einwegverpackungen, dann sollten diese möglichst recyclingfreundlich sein und (mitunter) aus Recyclaten (= Recyclingkunststoffen) bestehen
- Verzicht auf Materialverbunde, denn der Verbraucher kann diese oftmals nicht fachgerecht entsorgen
Nebenbei sind nachhaltige Verpackungen eine wirksame Marketingbotschaft, insbesondere angesichts des wachsenden Nachhaltigkeitsbewusstseins der Öffentlichkeit.
Autor
Ida Schlößer ist für den Umweltdienstleister Interseroh tätig und betreut hier das Contentmarketing rund um das Verpackungsgesetz. Als bundesweit festgestelltes duales System im Sinne von § 18 VerpackG erfüllt Interseroh die Maßgaben der Zentralen Stelle Verpackungsregister und des VerpackG und bietet verpflichteten Händlern einen zeit- und kosteneffizienten Lizenzierungsservice an.